Ausfahrten 2024
Fahren Sie mit
Von Mai bis September bieten wir regelmäßig Ausfahrten auf das Stettiner Haff an. Weitere Ausfahrten auf Anfrage.
Sie können die Fahrten hier sofort online buchen über das Buchungstool von Local Tour
oder Sie kontaktieren unseren Verein:
Searching Availability…
Alle Termine 2024 im Monatsüberblick
-
02.08.2024 – Freitag – 18.00-21.00
03.08.2024 – Samstag – 14.00-17.00 & 18.00-21.00
16.08.2024 – Freitag – 13.00-16.00
17.08.2024 – Samstag – 13.00-16.00 & 17.00-20.00
21.08.2024 – Mittwoch – 17.00-20.00 (ausgebucht)
23.08.2024 – Freitag – 17.00-20.00
24.08.2024 – Samstag – 13.00-16.00 & 17.00-20.00
28.08.2024 – Mittwoch – 17.00-20.00
30.08.2024 – Freitag – 17.00-20.00
31.08.2024 – Samstag – 13.00-16.00 & 17.00-20.00 (geschl. Gesellschaft)
Kostenbeitragsrahmen für die Nutzung des Traditionsschiffes „UCRA – die Pommernkogge“
In Verwirklichung des Vereinszwecks erhebt der gemeinnützige Verein „UCRA – die Pommernkogge e.V.“ für die Teilnahme an den Aktionen an Bord einen finanziellen Kostenbeitrag, der zum Unterhalt des Schiffes verwendet wird. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über eine nach Art der Aktion und Dauer der Anwesenheit an Bord angemessene Kostenbeitragsgröße, die mindestens geleistet werden soll.
Bordkarten sind in der Tourist-Info Torgelow sowie über den Verein erhältlich. Außerdem können Sie Karten direkt online auf dieser Seite kaufen.
Liegendes Schiff
Veranstaltungen im Hafenbereich
Seebad Stadt Ueckermünde
Gruppenveranstaltungen für Kinder und Schulklassen (historische Projekttage u.ä.)
Veranstaltung bis zu 3 Std. pro Teiln. 6,00 €
jede weitere angebrochene. Std. pro Teiln. 1,00 €
Gruppenveranstaltungen für Erwachsene
Firmen, Institutionen, Privatpersonen mit
historischer Führung
Veranstaltung bis zu 3 Std. pro Teiln. 9,00 €
jede weitere angebrochene. Std. pro Teiln. 1,00 €
Besichtigung ohne Führung: 2,00 €
Besichtigung mit Führung: 4,00 €
Geschlossene Veranstaltung bis 3 Std.
Juristische Personen
(Firmen, Institutionen): 400,00 €
mit historischer Führung: 500,00 €
Jede weitere angefangene Stunde: 100,00 €
Privatpersonen / gemeinnützige Nutzung: 200,00 €
mit historischer Führung: 250,00 €
Jede weitere angefangene Stunde: 50,00 €
Die Veranstaltungen enden spätestens 23:00 Uhr. Eine Verlängerung ist nur nach besonderer Vereinbarung möglich.
Fahrendes Schiff
3 Std.-Törn auf das Stettiner Haff
Mitsegler (Einzelpassagen) pro Person
Schulkinder und Jugendliche unter 14 Jahre: 22,00 € *
Erwachsene: 31,00 € *
Familienkarte (2 Erwachsene und zwei Kinder unter 14 Jahren): 92,00 € *
*Die Beiträge beinhalten eine Energiepauschale von 2 Euro und eine Verpflegungspauschale. Kaffee und Kuchen bei den Nachmittagsfahrten und eine rustikale Suppe bei den Abendfahrten. Getränke sind an Bord erwerbbar.
Gruppenfahrten
(Geschlossene Gesellschaften bis max. 50 Personen)
Juristische Personen (Firmen, Institutionen, etc.): 2.000,00 €
Privatpersonen/gemeinnützige Nutzung (Vereine, etc.): 1.000,00 €
Bei Kindern unter 4 Jahren bitte Rücksprache halten.
Hunde sind an Bord nicht erlaubt.
Die angegebene Fahrdauer beinhaltet die Zeiten für Anlege- und Ablegemanöver.
Als Abfahrtsort gilt stets der aktuelle Liegeplatz des Schiffes zum Zeitpunkt der Anmeldung des Fahrttermins.
Wird ein bei geplanten Gruppenfahrten ein davon abweichender Abfahrts- oder Ankunftsort gewünscht, und sind dafür gesonderte An- und Abfahrten als Leerfahrten von jeweils mehr als einer halben Stunde erforderlich, so erhöht sich der Kostenbeitrag pro Stunde Leerfahrt um 250,00 bei Privatpersonen bzw. 300,00 € bei juristischen Personen für die Gesamtdauer der Leerfahrtszeit. In Einzelfällen wird in Häfen eine Ein- und Ausschiffungsgebühr (Hafengebühr) verlangt, die zusätzlich zum Kostenbeitrag zu entrichten ist.Während des Aufenthalts an Bord sind Getränke gegen Bezahlung aus dem bordeigenen Ausschank zu beziehen. Ein sich daraus ergebender Erlös kommt ebenfalls dem Erhalt des Schiffes zugute. Bei Gruppenveranstaltungen ist eine Verpflegung grundsätzlich durch den Veranstalter zu organisieren. Geeignete Lieferanten können Ihnen vom Verein auf Wunsch genannt werden.
Besondere Hinweise
Für Vereinbarungen über den Aufenthalt der Pommernkogge UCRA gilt grundsätzlich der Liegeplatz im Seebad Ueckermünde. Wird ein anderer Ort gewünscht, so sind dadurch entstehende Mehraufwendungen entsprechend einer vom Traditionsverein erstellten Kalkulation durch den Nutzenden auszugleichen.
Für Gruppenveranstaltungen werden schriftliche Vereinbarungen getroffen. Die Vereinbarung wird wirksam, wenn spätestens 10 Tage nach Eingang unserer Anmeldebestätigung mindestens die Hälfte des Kostenbeitrages auf ein von uns benanntes Konto des Vereins eingegangen ist. Der verbleibende Beitrag ist spätestens eine Woche vor Beginn des Aufenthalts auf der UCRA zu zahlen.
Sollte der Gruppenveranstalter die geschlossene Vereinbarung nicht einhalten und hat er dieses nicht mindestens 3 Wochen vor dem vereinbarten Ereignis schriftlich angezeigt, erklärt sich der Gruppenveranstalter zur vollen Gewährung der zugesagten Summe bereit. Tritt der Gruppenveranstalter zwischen sechs Wochen und drei Wochen vor dem vereinbarten Ereignis schriftlich von der Vereinbarung zurück oder tritt der Traditionsverein von der Vereinbarung zurück, so kann der Zuwendende bereits geleistete Beträge schriftlich widerrufen.
Personen, die auf der Kogge mitfahren, sind keine Passagiere sondern vorübergehend Crewmitglieder. Diese Mitsegler dürfen, soweit gewünscht, in einfache Tätigkeiten der Crew einbezogen werden.
An Bord unterstellen sich alle Crewmitglieder den Regeln der Seemannschaft und den Bestimmungen des Seerechts, insbesondere der Kommandogewalt der Schiffsführung.
Fahrten mit Gästen dürfen nur erfolgen, wenn zum Zeitpunkt der Abfahrt eine Windstärke von 5 Beauforts nicht überschritten wird. Ist während der Fahrt eine höhere Windstärke vorherrschend, so hat der Schiffsführer das Recht, die Fahrtroute zu ändern, die Fahrt zu unterbrechen oder sie vorzeitig zu beenden. Dieses Recht besteht ebenso, wenn aufgrund von technischen, nautischen oder sonstigen Gegebenheiten gleiche Handlungen zur Wahrung der Sicherheit für Mensch und / oder Schiff oder aus verkehrstechnischen Beschränkungen erforderlich werden. Ansprüche gegenüber dem Traditionsschiffverein „UCRA – die Pommernkogge e.V.“ entstehen aus diesen Handlungen nicht. Personen, deren körperliche und geistige Verfassung eingeschränkt ist (z.B. durch Alkoholgenuss), kann der Zutritt oder weiterer Verbleib an Bord verweigert werden, wenn eine Gefährdung durch sie für andere Personen oder das Schiff nicht auszuschließen ist. Ansprüche gegenüber dem Traditionsschiffverein „UCRA – die Pommernkogge e.V.“ entstehen aus diesen Handlungen nicht. Eventuell entstehende Kosten sind von der verursachenden Person zu tragen.
Die aufgeführten Hinweise gelten grundsätzlich für eine Nutzung der Pommernkogge UCRA unabhängig davon ob und in welcher Form der Nutzer von ihnen Kenntnis erhalten hat. Eine spezielle Informationspflicht durch den Traditionsschiffverein „UCRA – die Pommernkogge e.V.“ besteht nicht.